Restschuldbefreiung nach fünf Jahren.

In Ihrem Artikel steht, dass eine Restschuldbefreiung nach fünf Jahren möglich ist, wenn die Verfahrenskosten getragen sind. Ich habe am 18. Mai 2013 eine Privat Insolvenz einreichen müssen. Die Verfahrenskosten sind abgedeckt und ich zahle in die Insolvenzmasse ein, da ich ein festes Arbeitsverhältnis habe. Meine Frage ist,
gilt diese fünf Jahresregelung bzgl. der Restschuldbefreiung auch für bereits vorhandene Insolvenzen oder nur für neue Insolvenzen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    eine Verkürzung Ihrer Wohlverhaltensperiode ist im Rahmen einer vor dem 01.07.2014 eingegangenen Insolvenz leider nicht möglich. Insofern wirken die Neuregelungen nicht auf vorher angelaufene Insolvenzverfahren zurück, sondern beschränken sich auf die nach dem 01.07.2014 eingegangenen Insolvenzverfahren.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Dr. V. Ghendler

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