Was ist eine P-Konto Bescheinigung?

Mit einer P-Konto Bescheinigung nach § 850k ZPO haben Sie die Möglichkeit, Ihre Pfändungsfreigrenze auf die Ihnen zustehende gesetzliche Freigrenze anzuheben. Die P-Konto Bescheinigung ist ein Dokument, das Ihnen von einem Rechtsanwalt oder einer anderen geeigneten Stelle ausgestellt wird, um gegenüber Ihrer kontoführenden Bank nachzuweisen, dass Ihre aktuelle Pfändungsfreigrenze z. B. aufgrund von Unterhaltspflichten erhöht ist.

Sobald Sie ein P-Konto eingerichtet haben, sollten Sie umgehend eine P-Konto Bescheinigung beantragen, da Sie sonst keine Verteidigungsmöglichkeit gegen eine Pfändung über dem Grundfreibeitrag haben. Das bedeutet: Obwohl Ihnen gemäß Pfändungstabelle mehr vom Einkommen verleiben müsste, werden Beträge gepfändet, da sie nicht automatisch vom P-Konto geschützt sind.

Als eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erstellen wir Ihnen gerne eine Bescheinigung für Ihr P-Konto. Sie können diese Bescheinigung bei uns auf der Webseite beantragen und wir werden sie Ihnen schnellstmöglich zusenden. Nutzen Sie einfach unser Formular zur Beantragung einer P-Konto-Bescheinigung gemäß § 850k ZPO.

4 Kommentare
  1. Manuela B.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich habe ein p-Konto und bin selbstständig (Einzelunternehmer). Ich habe übers Gericht versucht das mein Freibetrag erhöht wird leider ohne Erfolg. Könnte ich mit ihrer Bescheinigung meinen Freibetrag erhöhen???? Da ich mehr wie 1080 Euro verdiene. Im Moment kann ich meine Zahlungen nicht auf meinem p Konto überweisen lasssen.
    Im Voraus meinen besten
    Barwanietz

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Barwanietz,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Unsere Kanzlei ist berechtigt, die P-Konto-Bescheinigung zur Anhebung des Freibetrags auszustellen. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach per E-Mail an info@anwalt-kg.de.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  2. Sebastian A.
    says:

    Hallo sehr geehrte Damen und Heeren,

    Ich habe Ein P- Konto mit zwei Unterhaltsberechtigeten Personen darauf jetzt ist es in letzter Zeit so das meine geldeingänge (sozialleistungen+ sozialleistungs nachberechnungen also einmal beträge) mein freigrenze um ein gutes stück übersteigen.
    Jetzt wäre meine Frage ob mir die P-Konto Bescheinigung von ihnen eine höhere pfändungsfreigrenze bringt (eventuell dauerhaft)?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Arzt,

      vielen Dank für Ihre Frage. Gerne prüfen wir kostenfrei, ob bei Ihnen eine Erhöhung des Freibetrags auf dem P-Konto möglich ist. Falls dies möglich ist, stellen wir Ihnen auf Wunsch auch die entsprechende Bescheinigung aus. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach per E-Mail an info@anwalt-kg.de

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

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