Weihnachtsgeld in der Privatinsolvenz

Hallo, ich benötige ganz dringend eine Antwort auf folgende Frage:

In Kürze (3-5 Wochen) wird das Insolvenzverfahren gegen mich eröffnet, die Antragstellung datiert vom 02.11.22.
Mit der nächsten Gehaltsabrechnung erhalte ich ein Weihnachtsgeld in Höhe der Hälfte meines Bruttogehalts von 3.500 EUR, d.h. 1.750 EUR Weihnachtsgeld.
Das Weihnachtsgeld ist auf meiner Abrechnung auch eindeutig als solches ausgewiesen.
Meine Frage:
Kann und darf ich über das volle Weihnachtsgeld noch frei verfügen, wenn das Insolvenzverfahren erst nach der Gehaltszahlung eröffnet wird, oder kann man auch rückwirkend auf das Geld zugreifen?
Mir ist die Beantwortung der Frage sehr wichtig, da ich keinen Fehler machen möchte.
Ich hoffe, ich erhalte diesmal eine Antwort.
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Rolle

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    Weihnachtsgeld ist bis zu einem bestimmten Betrag unpfändbar. Die Pfändbarkeit von Weihnachtsgeld ist in § 850a Nr.4 ZPO geregelt. Nach dieser Regelung kommt es für die Berechnung der Pfändbarkeit des Weihnachtsgeldes auf die Höhe des Bruttolohns und die Höhe des Weihnachtsgeldes an.
    Grundsätzlich kann man bis zu 670 Euro vom Weihnachtsgeld behalten. Mehr dazu lesen Sie hier: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/weihnachtsgeld-pfaendungsrechner/

    Beste Grüße

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