DBV – Beitragsrückerstattung – Rechtsschutzversicherung

Hallo,

ich habe eine Rechtsschutzversicherung allerdings mit 150 € Selbstbeteiligung.
Frage:
Wenn ich nun Ihre Tätigkeit beauftrage, und Sie mit mir das Erstgespräch führen,
möchte die RVS wohl gleich die zuerst einmnal diesen Selbstbehalt.

Wie wird dieser im Verfahren gehandhabt?

Wer übernimmt diese Gebühr, wenn ich nach dem Erstgespräche keine weitere
Veranlassung sehe? – Ihre Beratung wird ja nicht kostenlos sein?

Bitte um kurze schriftliche mail-Antwort hierzu!

Danke!

Mit freundlichen Grüßen
gez. Hubert Horoba

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