Wie funktioniert ein P-Konto?

So hilft Ihnen ein P-Konto nach § 850k ZPO gegen Kontopfändungen

Durch das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sind Sie bis zur Pfändungsfreigrenze vor Vollstreckungsmaßnahmen (Kontopfändung) der Gläubiger geschützt. Sie können über den pfändungsfreien Teil Ihres Einkommens weiterhin verfügen.

Der Gesetzgeber möchte Ihnen als Schuldner durch das Einrichten eines P-Kontos nach § 850k ZPO die Möglichkeit geben, weiterhin am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.

Die Pfändungsfreigrenze richtet sich nach der gesetzlichen Pfändungstabelle. Diese wurde am 01.07.2015 neu angepasst, wonach der Grundfreibetrag auf 1080,00 Euro angehoben wurde.

Wir haben in einem Artikel weitere interessante Informationen für Sie aufbereitet.

Sie können über Ihr P-Konto wie gewohnt Überweisungen tätigen, Lastschriften abbuchen lassen und Bargeld abheben – bis zur Höhe des Pfändungsfreibetrages.

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