Wohngeld

Im Fernsehen hieß es daß auch AN mit geringem Einkommen Wohngeldanspruch haben. Meine Frage: Wenn man ca. 1700 Euro netto verdient davon 400 Euro Pfändung weggehen in der Insolvenz, welcher Verdienst wird zur Wohngeldberechnung nun verwendet vor der Pfändung oder nach der Pfändung?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Personen im Haushalt, der Höhe des Einkommens und der Höhe der Miete. Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes ist die Summe der Einkünfte aller zum Haushalt zählenden Personen, also alle positiven steuerpflichtigen Einkünfte. Abgezogen werden u.a. Steuern, Kran­ken­ver­si­che­rungsbeiträge und Ren­ten­ver­si­che­rungs­ab­ga­ben. Pfändungen gehören zum Bruttoeinkommen und sind nicht vorab abzuziehen. Zum 1. Januar 2023 tritt eine umfangreiche Wohngeldreform in Kraft.
    Beste Grüße

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