Wort-Bildmarke in DE anmelden

Guten Abend,

ich möchte meine Wort-Bildmarke anmelden und bin auf Ihre Seite zugestoßen.
Unter dem Punkt steht die Info: “Ich beauftrage die Anwaltskanzlei die o.g. Marke anzumelden. Gebühren – insbesondere der Markenämter – sind nicht im Honorar enthalten.”
Kommen noch Kosten dazu oder bleibt es bei den 332,01 Euro?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Deniz Asan

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    Sie zahlen bei uns den genannten Festpreis. Das Anwaltshonorar hat aber natürlich nichts mit den Gebühren des DMPA zu tun, das diese eigenständig erhebt. Deshalb weisen wir auf unserer Seite ausdrücklich darauf hin (“Gebühren – insbesondere der Markenämter – sind nicht im Honorar enthalten”), siehe zu den DMPA-Kosten auch hier https://anwalt-kg.de/markenrecht/de-markenanmeldung-deutsche-marke-anmelden/#kosten
    Beste Grüße

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