Gestzliche Unfallrente

Guten Tag Herr Kraus,

muss ich meine Unfallrente bei einer Privatinsolvenz angeben, obwohl ich Sie meiner Lebensgefährtin abgetreten habe für Ihren Unterhalt und den Unterhalt für meine 2 Kinder schon seit 2008?
Und wird mir die Gesetzliche Unfallrente weggenommen? Die Unfallrente gehört mir ja nicht mehr, da ich Sie abgetreten habe?
Bei einem Verdienst von ca. 1500 € und 750 € Gesetzliche Unfallrente 1. Kind 16, 2. Kind 21 ( Studentin ) und meine Lebensgefährtin befindet sich in einer Ausbildung und wird vom Arbeitsamt bezahlt. Wie viel Geld bleibt mir?

Vielen Dank und liebe Grüße Erik

P-Konto und Zahlungen an Verwandte

Sehr geehrter Herr Ghendler,

ich habe eine Frage zum P-Konto. Mein Girokonto ist im Plus, Pfändungen sind mir momentan auch nicht bekannt. Macht es trotzdem Sinn im Hinblick auf eine bevorstehende Privatinsolvenz jetzt schon ein P-Konto einzurichten?

Und wie schaut es mit den Zahlungen an “Verwandte” vor Insolvenzantragsstellung aus? Miete und Strom werden vom Konto von meinem Freund abgezogen. Darf ich an ihn die Hälfte der Miete überweisen oder kann diese Zahlung dann angefochten werden?

Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.

Wie sieht die Lage für Teilzeitbeschäftigte aus?

Anders sieht es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel für Teilzeitbeschäftigte aus. Diese können aus der Sozialauswahl herausgenommen werden, wenn das organisatorische Konzept des Unternehmers eine Austauschbarkeit zwischen Voll- und Teilzeitarbeit im konkreten Fall nicht zulässt. Wenn also der Unternehmer für bestimmte Arbeitsabläufe eine Ausführung alleine durch Vollzeitbeschäftigte vorgesehen hat, ist es seine freie unternehmerische Entscheidung, die von Gerichten allein auf Willkür überprüfbar ist.

Welche Rolle spielt die Interessenabwägung bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung bleibt die Interessenabwägung, anders als bei einer verhaltens– oder personenbedingten Kündigung, ein eher zu vernachlässigender Punkt. Ist die unternehmerische Entscheidung schlüssig und fundiert und führt sie tatsächlich zu einem Entfall der Beschäftigungsmöglichkeit, kommt dem Interesse des Arbeitnehmers kein relevantes Gewicht mehr zu. In diesem Punkt ist eine betriebsbedingte Kündigung kaum noch angreifbar.

Privatinsolvens

Hallo Herr Kraus.Ich werde wohl in Kürze eine PI machen.habe aber noch einige fragen.Wieviel muß ich ihnen anzahlen damit sie tätig werden,wenn ich alle Zahlungen an die Gläübiger einstelle.Meine Frau verdient 300€ hat einen Kredit mit unterschrieben muss sie dann auch in die PI.Sie hat eine Zusatz Rentenversicherung die läuft seit 30 Jahre ist die pfändbar wenn ja wie rette ich diese.Für meine Tochter habe ich auch eine die ist mit Rückkaufwert läüft seit 9 Jahre Auszahlung mit 18J Dann hab ich einen 7Jahre alten Roller den will ich im Febuar auf meinen Bruder anmelden der hat einen anderen Nachname bleibt mir dann der Roller.Dieses möchte ich erst alles sichern bevor ich eine PI mache den Rest würde ich mit ihnen Persönlich oder am Telefon besprechen.Danke für ihre Antwort MfG FF.

Was soll man tun, wenn man eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten hat?

Bei einer unberechtigten Abmahnung hat man als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rücknahme. Diesen Anspruch kann man auch klageweise vor dem Arbeitgericht durchsetzen. Allerdings werden nur wenige Arbeitnehmer diesen Weg gehen, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht. Dass eine Klage die Arbeitsbeziehung belastet, liegt auf der Hand.
Dennoch will man auch nicht jede Ungerechtigkeit schlucken. Als Arbeitnehmer sollte man deswegen alles Mögliche tun, um seine Version des Vorfalls vorzubringen und für den „Notfall“ festzuhalten.
Wurden Sie ungerechtfertigt abgemahnt, ist es das Klügste, zunächst Beweise für Ihre Version zu sammeln. Reden Sie mit Kollegen, damit diese sich später noch an die Situation erinnern und evtl. als Zeugen benannt werden können. Vielleicht gibt es Schriftstücke, die Sie entlasten können? Bewahren Sie diese auf. Auch sollte man eine Abmahnung, deren Richtigkeit man anzweifelt, in keinem Fall unterschreiben.
Wurde die Abmahnung in die Personalakte aufgenommen, haben Sie ein Recht darauf, auch Ihre Sichtweise dort festzuhalten. Sie haben also ein Recht auf Gegendarstellung.
Gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat? Schildern Sie diesem die Situation, möglicherweise kann er was für Sie tun.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und dagegen vorgehen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Und wenn der Arbeitnehmer am Verstoß keine Schuld trägt?

Wer zu spät gekommen ist, weil die Straßenbahn in der er saß, in einen Unfall verwickelt wurde oder wegen Witterung ausgefallen ist, wird die Abmahnung häufig als ungerecht empfinden. Über die Behandlung solcher Fälle streiten sich die Geister.
Manche Gerichte sind der Ansicht, dass schon eine Abmahnung unverhältnismäßig ist, wenn der Arbeitnehmer den Fehltritt nicht zu verschulden hat. Andere Gerichte sagen: Ein Zu-Spät-Kommen bleibt ein Zu-Spät-Kommen und kann deswegen abgemahnt werden. Wenn sich aber der Verstoß wiederholt und der Arbeitgeber deswegen kündigt, so hängt die Wirksamkeit der Kündigung davon ab, ob das Fehlverhalten verschuldet war.
Die Unterscheidung dieser Positionen ist schwer nachvollziehbar und führt in der Praxis immer wieder zum Streit. Unterm Strich ist klar, dass das fehlende Verschulden von den Gerichten in jedem Fall berücksichtigt wird.

Was passiert bei einer ungerechtfertigten Abmahnung?

Ist die Abmahnung in der Sache nicht richtig, d.h., der Arbeitnehmer hat sich im Wesentlichen korrekt verhalten, ist eine, auf diese Abmahnung gestützte Kündigung unwirksam. Auch darf der Arbeitgeber nicht wegen Kleinigkeiten abmahnen. Solche Abmahnungen haben keine Folgen.

Muss die Abmahnung schriftlich erfolgen?

Das ist nicht nötig. Eine Abmahnung kann auch mündlich ausgesprochen werden. In diesem Fall stellen sich jedoch häufig Beweisprobleme. Dann wird auch vor Gericht darum gestritten: Wer hat wann, was und wem gesagt. Daher werden die meisten Abmahnungen schriftlich erteilt.

Wer darf den Arbeitnehmer abmahnen?

Jeder Vorgesetzte, der dem Mitarbeiter Weisungen hinsichtlich Ort, Zeit und Art und Weise der Leistung erteilen kann, darf ihn auch abmahnen.