Gestzliche Unfallrente

Guten Tag Herr Kraus,

muss ich meine Unfallrente bei einer Privatinsolvenz angeben, obwohl ich Sie meiner Lebensgefährtin abgetreten habe für Ihren Unterhalt und den Unterhalt für meine 2 Kinder schon seit 2008?
Und wird mir die Gesetzliche Unfallrente weggenommen? Die Unfallrente gehört mir ja nicht mehr, da ich Sie abgetreten habe?
Bei einem Verdienst von ca. 1500 € und 750 € Gesetzliche Unfallrente 1. Kind 16, 2. Kind 21 ( Studentin ) und meine Lebensgefährtin befindet sich in einer Ausbildung und wird vom Arbeitsamt bezahlt. Wie viel Geld bleibt mir?

Vielen Dank und liebe Grüße Erik

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Unter gewissen Umständen wird Ihnen die Altersvorsorge belassen:

    Nach § 851 c ZPO ist die Rentenversicherung v. a. dann pfändungsgeschützt, wenn der Versicherte die Versicherung nicht vorzeitig (also nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres) kündigen darf, diese erst mit Beginn des gesetzlichen Rentenalters an ihn ausgezahlt wird und er kein Recht auf eine Kapitalauszahlung hat.

    Lesen Sie zur etwaigen Anpassung Ihrer Rentenversicherung einfach: http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/asset-protection/altersvorsorge-und-insolvenz-so-verhindern-einen-verlust-altersvorsorge-durch-insolvenzverfahren/

    MfG

    A. Kraus

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