Privatinsolvenz

Welches Guthaben ist geschützt?
Woher das Guthaben auf dem P-Konto stammt ist für den Schutz irrelevant. Geschützt sind also z.B. nicht nur Gehaltszahlungen, sondern alle Eingänge/ Gutschriften.

Mein Freibetrag beträgt 1840€ was passiert wenn mein Lohnauszahlungsbetrag 2400€ beträgt wo bereits 400€ an den Insolventsverwalter abgezogen wurde ? Ich habe keine Pfändung auf mein P konto ! Mein Insolvenz verwalter möchte nur mein Pfändbareseinkommen.

Gewerbeabmeldung GmbH

Können Sie mich bei o.g. Abmeldung unterstützen?
BG G.Kösters

GmbH in Vorgründung auflösen

Kann man, wenn die Einlagen NICHT bezahlt sind, eine GmbH in der Vorgründschaft schließen? (Da sie ja nicht offiziell ist.)

AGB erstellen lassen, kosten?

Hallo,
ich möchte mich informieren mit welchen Kosten es verbunden ist, meine AGB erstellen zu lassen.
Ich möchte in naher Zukunft weg von meinem aktuellen Business hinzu Business Mentorings anzubieten und Online Kurse zu erstellen.
Habt ihr dafür mal einen Preis für mich?

Danke und einen schönen Tag für euch :)

Liebe Grüße
Irina

UG Gründung

Guten Tag!

Unser Vertreter aus Kenia möchte hier eine UG gründen und selber als Geschäftsführer fungieren. Die soll ein Teil der Firmengruppe werden (z.Z. in Kenia & Dubai). Sinn und Zweck – Herstellung, Entwicklung und Vertrieb von Maschinenelementen im Baukastensystem.
vor dem Brexit wurde das mit eine Ltd. Unternehmung in England gemacht. Die Firma wird seinen Sitz hier bei und in 24850 Schuby haben.
Können wir das Unternehmen online gründen?

Gruß Marc Böttcher – Tel. 040-608202-17

P-Konto

Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 22.06.2022 bin ich in einem Privatinsolvenzverfahren. Inzwischen wird der pfändbare Teil meiner Versorgungsbezüge an die IV abgeführt. Auf meinem P-Konto werden die unpfändbaren Zahlungen überwiesen. Diese liegen allerdings über den eingeräumt Sockelbetrag in Höhe von 1340 Euro. Desweiteren bin ich privat krankenversichert, muß für Medikamente und Arztrechnungen in Vorleistung gehen und kann ab einem Geldbetrag ab 200 Euro einen Leistungsantrag stellen, die mir dann die KK auf mein P-Konto überweist. Auf dieses Geld habe ich dann keinen Zugriff. Habe beim Insovenzgericht eine Quellenfreigabe beantragt. Die IV gestattet dem Gericht nur die Freigabe für die KK-Erstattungen. Was kann ich machen damit ich den Zugriff auf meine unpfändbaren Geldzahlungen bekomme? Wäre sehr freundlich, wenn Sie mich dahingehend beraten könnten. Vielen Dank. Hochachtungsvoll Margita B

P Konto Geld Freigabe

Ich habe ein p Konto und durch eine einmalige Nachzahlung die Freibetragsgrenze überschritten. Nun habe ich die notwendigen Muster Bescheinigung bei meiner Bank eingereicht, was ich jedoch noch nicht ganz verstehe ist : weshalb konnte ich auf die monatliche Kindergeld Zahlung binnen weniger Stunden zugreifen jedoch auf den bereits vorhergehenden Betrag der um gebucht worden ist noch nicht? Vielen Dank im voraus

P-Konto wieder aufheben

Hallo,

ich habe ein P-Konto und vor ca. 4 Monaten eine Retschuldbefreiung erteilt bekommen. Ist es Ratsam das P-Konto jetzt wieder aufzuheben, also in ein. normales Girokonto zurück zu wandeln, oder besteht noch Gefahr das alte Gläubiger trotz Restschuldbefreiung versuchen das Konto zu pfänden?

Mit freundlichen Grüßen,

Nenad P

P-Konto

Sehr geehrte Damen und Herren, seit 22.06.22 befinde ich mich in einem Privatinsolvenzverfahren. Auf meinem P-Konto gehen monatlich die unpfändbaren Gelder ein, die über dem Sockelbetrag 1340 Euro liegen. Die Pfändungsbeträge werden bereits monatlich vom Versorgungsservice an den Insolvenzverwalter gezahlt. Wie bekomme ich Zugriff auf meine unpfändbaren Gelder? Habe schon 3mal einen Antrag auf Quellenfreigabe gestellt. Bekomme keinerlei Rückmeldungen. Was mache ich? MfG Margita Becker

Markenanmeldung EU PLUS in mehr als 3 Klassen

Sehr geehrtes Anwaltsteam,

ich habe großes Interesse an einer Unionsmarkenanmeldung bei Ihnen. Ich werde in naher Zukunft damit beginnen Musik zu veröffentlichen die ich produziert habe (vorerst digital) und habe vor das auch ernsthaft weiterzuführen.

Dafür würde ich gerne einen Namen als Musikproduzent als Wortmarke schützen lassen, sprich Schutz auf digitalen und physischen Verkauf. Ich habe aber auch Interesse bereits jetzt weitere Klassen wie Verkauf von T-Shirts oder live Auftritte unter der Marke schützen zu lassen. Dazu habe ich zwei Fragen.

Nehmen Sie Markenanmeldungen im Bereich Musikproduktion vor?

In ihrem Paket EU PLUS sind 3 Klassen inklusive.
Da ich noch nicht sicher weiß in welche Klassen die einzelnen Produkte fallen, weiß ich nicht wie viele Klassen letztendlich genau nötig sein werden. Wie sieht es preislich aus, wenn am Ende mehr als 3 Klassen nötig sind, um alle gewünschten Produkte zu schützen?

Vielen Dank und beste Grüße
Stefan Wahler