Schwerbehindertenausweis

Um Schwerbehinderten ihre persönliche Lebensgestaltung und die Teilnahme am öffentlichen Leben leichter zu machen, sind vom Gesetz etliche Vergünstigungen und Erleichterungen vorgesehen. Damit diese auch wirklich nur den Schwerbehinderten und nicht ungerechtfertigterweise anderen Personen zukommen, gibt es den Schwerbehindertenausweis als offizielles Dokument, das gegenüber Behörden, privaten Organisationen usw. als Ausweis dient.

Grad der Behinderung (GdB)

Ob ein grippaler Infekt, ein Sportunfall oder ein unglücklicher Sturz mit Verletzungsfolgen – wohl die meisten Menschen wurden auf eine derartige Art und Weise schon einmal außer Gefecht gesetzt und waren gesundheitlich beeinträchtigt, sodass sie nicht wie gewohnt ihren Alltag bestreiten und aktiv sein konnten. Im Regelfall sind solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen allerdings nur vorübergehend, sodass die Aussicht besteht, dass die Einschränkungen über kurz oder lang ein glückliches Ende haben. So glücklich können sich aber nicht diejenigen schätzen, die aufgrund dauerhafter körperlicher oder seelischer Einschränkungen und Defizite (Behinderungen) ihr Leben lang auf Dinge verzichten müssen, die für andere selbstverständlich sind – und das sind allein in Deutschland ein paar Millionen Menschen.

Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege

Ist ein Mensch gesundheitlich so beeinträchtigt, dass er seinen Alltag nicht mehr ohne Unterstützung bestreiten kann und wird daher pflegebedürftig, sind entsprechende Leistungen der Pflegeversicherung essentiell. Die Pflegeleistungen, auf die Versicherte einen Anspruch haben, sollen eine bestmögliche Versorgung des betroffenen Pflegebedürftigen gewährleisten. Es gibt dabei unterschiedliche Pflegeleistungen, die naturgemäß je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit unterschiedlich umfangreich ausfallen. Dazu zählen etwa das Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Pflegehilfsmittel einerseits; Pflegemodelle wie zum Beispiel Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege oder teilstationäre Pflege andererseits.

Pflegebegutachtung durch den MDK

Wer aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen so eingeschränkt ist, dass er seinen Alltag nicht mehr selbstständig bestreiten kann und selbst für die täglichen Maßnahmen der Körperpflege Hilfe benötigt (das heißt pflegebedürftig ist), steht häufig vor dem Problem, die erforderliche, mitunter teure Pflege zu finanzieren. Gemäß dem in Deutschland geltenden Pflegerecht stehen Betroffenen zur finanziellen Absicherung aber Leistungen aus der Pflegeversicherung, wie zum Beispiel Pflegegeld, zu.

Pflegegrad Antrag oder Widerspruch