Schuldnerberatung – Was ist das und welche Ziele hat sie?
Die Schuldnerberatung ist dazu da, um Sie ausführlich rechtlich über die Lösungen Ihrer Schuldensituation zu beraten. Danach sollte die Schuldnerberatung alle weiteren Schritte für Sie in die Wege leiten. Die Schuldnerberatung nimmt Ihnen die Arbeit ab und übernimmt die Kommunikation mit den Gläubigern. Zunächst einmal gilt es jedoch, festzustellen welcher Entschuldungsweg für Sie der Richtige ist. Vorteil unserer anwaltlichen Schuldnerberatung ist, dass wir Sie auch rechtliche beraten und ohne Wartezeit tätig werden können.
Die Ziele der Schuldnerberatung
Das erste Ziel ist es meistens, die Restschuldbefreiung zu bekommen. Restschuldbefreiung bedeutet für Sie, dass Sie alle Schulden gegenüber allen Ihren Gläubigern verlieren, unabhängig von der Schuldenhöhe.
Das zweite Ziel ist der sogenannte Vollstreckungsschutz. Der tritt dann ein, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Diesen erreicht man, wenn man sauber das Insolvenzverfahren schnell einleitet.
Das dritte Ziel ist der außergerichtliche Vergleich. Diesen sollten Sie nur angehen, wenn diese Option für Sie auch realistisch ist. Das heißt, wenn Sie die Vergleichsrate, die über dem liegen sollten, was die Gläubiger in der Insolvenz kriegen, tatsächlich über einen längeren Zeitraum tragen können. Auch ist dieser möglich, wenn aus dem Familienkreise eine Summe X zur Verfügung gestellt werden kann.