UG Stammkapital bei der Gründung

Welches Stammkapital sollte bei einer UG Gründung eingebracht werden?
In diesem Video geht es um die UG Stammeinlage. UG Einlage: Stammkapital ausgeben oder auf dem Konto behalten? Die Stammeinlage, auch Einlage oder Stammkapital genannt, ist eine der wichtigsten Gründungsvoraussetzungen. Erst wenn dieser Betrag auf das Gesellschaftskonto eingezahlt worden ist und erst wenn diese Zahlung dem Registergericht nachgewiesen worden ist, trägt das Gericht die UG in das Handelsregister ein. Erst ab diesem Zeitpunkt besteht die UG juristisch.
1 € Stammeinlage: Ein symbolischer Betrag
Das ist ein sehr symbolischer Betrag. Dieser Betrag soll ausdrücken, dass zumindest irgendein Betrag in Euro als Stammeinlage in der Gesellschaft vorhanden sein soll. Sie sollten als Gründer genug Geld als Einlage einbringen, damit diese in einem bestimmten Zeitraum selbst Umsätze tätigt und sich selbst trägt. Zur Gründung einer UG wird mindestens 1 € Stammkapital benötigt. Allerdings wird eine Gründung mit einem deutlich höherem Stammkapital empfohlen, damit nicht sofort Überschuldung eintritt. Der Kapitalpuffer sichert die Existenz Ihrer UG bis zum sog. „Break-even-point“. Die Verwendung eines höheren Stammkapitals steigert sogar die Reputation der Gesellschaft.
Darf die Einlage verbraucht werden?
Sie dürfen auch mit der Stammeinlage wirtschaften und diese ausgeben. Aber auch hier gilt: Belassen Sie daher genügend Geld in der UG, so dass Sie damit auch wirtschaften können. Sobald die Gesellschaft zahlungsunfähig ist, sind Sie verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen oder sind in der Situation, Geld in die Gesellschaft nachschießen zu müssen.
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