In diesem Video geht es um die Pfändbarkeit von Weihnachtsgeld. Zur Weihnachtszeit erreicht uns wieder vielfach die Frage: Ist Weihnachtsgeld eigentlich pfändbar? Weihnachten ist ja eine Zeit der Nächstenliebe. Viele freuen sich über die Geschenke an Heiligabend.

Aber müssen Sie auch etwas von dem Weihnachtsgeld an den Gerichtsvollzieher oder Insolvenzverwalter abgeben? Denn eigentlich ist das Weihnachtsgeld doch dafür gedacht, die zusätzlichen Ausgaben für die Weihnachtsgeschenke zu decken. Die gute Nachricht ist: Einen Teil des Weihnachtsgeldes dürfen Sie auf jeden Fall behalten. Wieviel sie behalten dürfen, hängt Vor allem davon ab , wie viel Weihnachtsgeld Sie bekommen und wie hoch Ihr monatliches Brutto Gehalt ist. Im Gesetz ist eine Höchstgrenze für die Summe, die sie behalten dürfen, vorgeschrieben.

Der Betrag der für Sie verbleibt liegt bei der Hälfte Ihres monatlichen Bruttoeinkommens, allerdings bis höchstens 500 Euro. Das bedeutet für Sie: Sie behalten 500 Euro des Weihnachtsgeldes wenn ihr Bruttoeinkommen über 1000 Euro liegt. Wenn Sie weniger als 1000 Euro verdienen, verbleibt Ihnen noch maximal die Hälfte des Bruttoeinkommens.

Ein Beispiel: Sie verdienen 800 Euro Brutto und Ihr Weihnachtsgeld beträgt 1000 Euro. In diesem Fall wäre die Hälfte des Bruttoeinkommens 400 Euro. Dieser Betrag verbleibt Ihnen als unpfändbarer Teil des Weihnachtsgeldes. Die restlichen 600 Euro werden dann auf das normale Arbeitseinkommen angerechnet und können entsprechend der Pfändungstabelle gepfändet werden. Beim Weihnachtsgeld ist es außerdem wichtig, dass es auch wirklich in Verbindung mit Weihnachten gezahlt wird.

Achten Sie also darauf, dass Ihr Chef das Weihnachtsgeld nicht zu früh oder zu spät auszahlt. Die Gerichte sehen den Zeitraum vom 15.November bis 15.Januar als einen im Zusammenhang mit Weihnachten stehenden Zeitraum an. Wenn Sie Rückfragen zum Thema Weihnachtsgeld haben oder eine sonstige Frage zu einer Schuldensituation, finden Sie auf unserer Webseite zahlreiche weitere Artikel und Informationen.