In diesem Video beschäftigen wir uns mit einem aktuellen Gerichtsurteil, dass zahlreiche Menschen in Schuldensituationen betrifft. Es geht nämlich um Sparer, die eine sogenannte Riester-Rente abgeschlossen haben.
In dem Urteil ging es wieder einmal um die Unterscheidung von pfändbarem oder unpfändbarem Vermögen. Der BGH hat nämlich gesagt, dass die Ersparnisse aus der häufig abgeschlossene Riester-Rente im Fall einer Privatinsolvenz nicht gepfändet werden können. Viele Insolvenzverwalter hatten bisher in der Privatinsolvenz die Kündigung und Auszahlung der Riester-Verträge verlangt. Dieser Praxis hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben.
Wir von der Kraus Ghendler Anwaltskanzlei dürfen erwähnen, dass wir unsere Mandanten auch schon in der Vergangenheit genau so beraten haben. Der Pfändungsschutz für Altersrenten ist in der Zivilprozessordnung festgelegt. Normalerweise ist die Altersvorsorge nur geschützt, wenn sie nicht vor dem 60. Lebensjahr auszahlbar ist. Aber der Bundesgerichtshof hat jetzt von höchster Stelle bestätigt, dass Riester-Renten trotz der vorzeitigen Kündbarkeit ebenfalls vor Pfändungen geschützt sind.
Dies liegt daran, dass sie nicht auf andere Personen übertragbar sind. Es gelten noch bestimmte Voraussetzungen, die der Riester-vertrag erfüllen muss, damit die Ersparnisse tatsächlich unpfändbar ist. Der Vertrag muss erstens förderfähig sein und darf zweitens die Höchstgrenze noch nicht überschritten haben.