So läuft der Widerruf von Autokrediten ab

Stefan Müller ist stolz: Tochter Lea hat es mit ihrer Fußballmannschaft in die Kreisliga geschafft. Etwas ratlos überlegt Stefan, wie er das ganze Team zu den Spielen transportieren soll und stellt fest: Ein größeres Auto muss her!

Nur muss Stefan schnell feststellen, dass er für sein jetziges Auto wesentlich weniger Geld bekommt, als er erwartet hatte: Diesel-Skandal, Auto-Kartell und drohende Fahrverbote haben dafür gesorgt, dass sein PKW mehrere Monatsgehälter an Wert verloren hat. Stefan fühlt sich hintergangen.

Aber es gibt einen Lichtblick: Auf der Internetseite der Stiftung Warentest erfährt Stefan, dass er unter Umständen das Auto zurückgeben und sein Geld wiederbekommen kann. Denn Stefan hat den Autokauf mit einem Darlehen der Auto-Herstellerbank finanziert. Falls ein Kreditvertrag Fehler enthält, kann der betroffene Käufer den sogenannten Widerrufsjoker ziehen und den gesamten Kauf rückabwickeln.

Auf der Seite der Stiftung Warentest findet Stefan einen Link auf den Rückabwicklungsrechner der Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Mithilfe des Rechners erfährt Stefan, dass ihm ein Widerruf einen finanziellen Vorteil von ca. 4.500 Euro bringen könnte. Nach einem kurzen Anruf bei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ lädt er seine Unterlagen zur kostenlosen Prüfung durch spezialisierte Anwälte hoch.

Und tatsächlich: Im Vertrag befinden sich Fehler. Stefan wurde von der Bank nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt und kann das Auto zurückgeben. Und weil er den Vertrag nach dem Inkrafttreten eines neuen Verbraucherschutzgesetzes am 13.06.2014 abschloss, erhält er sogar nahezu alle Raten zurück, ohne für die bereits gefahrenen Kilometer zahlen zu müssen.

Mit dem wiedergewonnenen Geld kann sich Stefan endlich doch ein größeres Auto kaufen. Und weil Leas Mannschaft mittlerweile in die Regionalliga aufgestiegen ist und noch mehr Mädchen mitfahren wollen, kauft sich Stefan gleich einen Bus.

Machen Sie es wie Stefan und lassen Sie ihren Auto-Kredit-Vertrag von uns kostenlos prüfen!

Übrigens: Weil Stefan rechtsschutzversichert ist, sind für ihn keine Anwaltskosten entstanden.