Vorteil anwaltlicher Schuldnerberatung: Keine Wartezeit

Öffentliche Schuldnerberatungsstellen haben eine Zertifizierung nach § 305 InsO – sie sind deshalb seriös. Allerdings haben Sie einen Hauptnachteil gegenüber einer anwaltlichen Schuldnerberatung: Die lange Wartezeit.

Lange Wartezeit bei öffentlicher Schuldnerberatung

Eine öffentliche Schuldnerberatung können eine Wartezeit von 1 bis 2 Jahren vorsehen, weil sie sehr stark ausgelastet sind. Einen ersten Beratungstermin erhalten Sie bei einer öffentlichen Schuldenberatung regelmäßig erst nach 6 bis 9 Monaten. Bis ein Insolvenzantrag gestellt wird, vergehen oftmals 1-2 Jahre. Dies Verzögert den Eintritt des Vollstreckungsschutzes und vor allem der Restschuldbefreiung.

Keine Wartezeit bei anwaltlicher Schuldnerberatung: Insolvenzantrag innerhalb von 6 Wochen

Für die Vorbereitung Ihrer Entschuldung durch unsere anwaltliche Schuldnerberatung benötigen wir hingegen regelmäßig nur 6 Wochen. Öffentliche Schuldenberatungen sind häufig überlastet und können die Anzahl der von ihnen betreuten Schuldner oftmals nicht bewältigen.

Öffentliche Schuldnerberatung können oftmals nur eingeschränkte Leistungen bieten

Zudem übernehmen öffentliche Schuldnerberatungen oftmals nicht Ihre komplette Entschuldung. Oft durchlaufen Schuldner einen Kurs, in dem ihnen beigebracht wird, wie eine Entschuldung selbst durchzuführen ist. Briefe an die Gläubiger müssen dann selbst verfasst und versandt werden. Die Gläubiger haben auch keinen Ansprechpartner, der quasi zwischen dem Schuldner und ihnen als „Puffer“ fungiert. Bei einer anwaltlichen Schuldnerberatung übernehmen wir diese Rolle: Wir führen für Sie alle Schritte der Entschuldung durch und werden in der heiklen Phase der Entschuldung zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern stehen.