Rechtssichere Gründung durch anwaltliche Gründungsberatung – Ziele der Gründung

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Ziele der Gründung

Das Ziel einer Gründung: Rechtssichere Gründung durch anwaltliche Gründungsberatung


Das Hauptziel einer Gründung einer GmbH oder UG ist der vollständige Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung. Dazu bedarf es einer rechtssicheren Gründung.  Während des Gründungsprozesses gilt es deshalb, rechtliche Fehler zu vermeiden, die Sie später viel Zeit und Aufwand kosten könnten. Dazu wird die Gründung erst nach einer ausführlichen Gründungsberatung vorgenommen.

Jede Gründung ist individuell. Durch eine Gründungsberatung wird den Details einer jeden Gründung Rechnung getragen. Zudem wird dadurch sichergestellt, dass alle Gründungsunterlagen (Gesellschaftsvertrag/Musterprotokoll) von demselben Anwalt erstellt werden, der Sie vorher individuell beraten hat. So erhalten Gründer speziell angepasste Unterlagen, die ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.

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