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Du bist hier: Startseite1 / Banken-, Versicherungs- und Schadensersatzrecht2 / Vollmacht und Fragebogen – Coaching Verträge (30%-Regel)
  • KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

    Der Mandatsauftrag wird ausschließlich der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) erteilt. Die Haftung der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Gebühren hier nach Gegenstandswert richten.
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  • Honorarvereinbarung

  • Die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit (außergerichtlich sowie, falls nötig, gerichtlich in erster Instanz) wird in Höhe von 30% der gegenüber der Gegenseite geltend gemachten Hauptforderung(en) vereinbart. Hauptforderung bezeichnet die von der Gegenseite herausverlangte Vergütung sowie etwaige weitere Ansprüche, jedoch keine solchen auf Zinsen, Kosten und Auslagen.
  • Angaben zum Coaching Vertrag

  • Sie können den Namen des Coaches oder des Unternehmens eintragen. Sollten Sie Verträge mit mehreren Coaches abgeschlossen haben, klären wir die Details gern telefonisch (s.u).
  • MM Schrägstrich TT Schrägstrich JJJJ
    Wenn Sie es nicht mehr genau wissen, können Sie gern einen ungefähren Wert angeben.
  • WICHTIG: Hierbei kommt es nur auf Ihre tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit als Selbständiger oder Freiberufler an. Von Coaches teilweise gestellte Vertragsklauseln, die eine unternehmerische Tätigkeit festlegen wollen, sind dagegen unwirksam.
  • Die Details zu den weiteren Coaching Verträge besprechen wir mit Ihnen gern telefonisch.
  • WICHTIG: Zur Prüfung Ihrer Ansprüche benötigen wir soweit vorhanden Ihren vollständigen Coaching-Vertrag sowie weitere Unterlagen, die damit in Zusammenhang stehen, z.B. E-Mails, schriftliche Messenger-Nachrichten, Rechnungen und Überweisungsnachweise.
  • Datei(en) hier her ziehen oder
    Akzeptierte Datentypen: jpg, gif, png, pdf, jpeg, Max. Dateigröße: 2 GB.
    • Beauftragung

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    • Der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH*, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij), wird sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung in allen zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Angelegenheiten als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in diesem Zusammenhang in allen Instanzen erteilt.

      Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

      1. Vertretung in zivil- sowie verwaltungsrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz

      2. Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich, sonstige Einigung, Verzicht oder Anerkenntnis

      3. Vertretung bei alternativen Streitbeilegungsverfahren, insb. Verfahren vor staatlich anerkannten Schlichtungsstellen (z.B. Ombudsmann)

      4. Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen

      5. Anforderung von Auskünften, Vertragsunterlagen und sonstigen personen- oder vertragsbezogenen Daten unserer Mandantschaft bei Versicherungen, Banken und sonstigen diese Daten speichernden und verarbeitenden Stellen, wobei ich den Auskunftspflichtigen hiermit von der Schweigepflicht entbinde

      6. Erstattung von Strafanzeigen

      7. Erteilung von Untervollmachten

      8. Entgegennahme von Zahlungen (Fremdgelder, Gerichtskosten etc.)



      Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 10.000.000,– Euro (Zehn Millionen) begrenzt.
    • Hidden
      Der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH*, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij), wird sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung in allen zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Angelegenheiten als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in diesem Zusammenhang in allen Instanzen erteilt.

      Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

      1. Vertretung in zivil-, straf- sowie verwaltungsrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz

      2. Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich, sonstige Einigung, Verzicht oder Anerkenntnis

      3. Vertretung bei alternativen Streitbeilegungsverfahren, insb. Verfahren vor staatlich anerkannten Schlichtungsstellen (z.B. Ombudsmann)

      4. Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen

      5. Anforderung von Auskünften, Vertragsunterlagen und sonstigen personen- oder vertragsbezogenen Daten unserer Mandantschaft bei Versicherungen, Banken und sonstigen diese Daten speichernden und verarbeitenden Stellen, wobei ich den Auskunftspflichtigen hiermit von der Schweigepflicht entbinde

      6. Erstattung von Strafanzeigen

      7. Entgegennahme von Zahlungen (Fremdgelder, Gerichtskosten etc.)

      Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 10.000.000,– Euro (Zehn Millionen) begrenzt.

      *KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

      Der Mandatsauftrag wird ausschließlich der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) erteilt. Die Haftung der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen.

    • Widerrufsrecht:

      Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
      Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht
      auszuüben, müssen Sie uns,

      GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
      Blaubach 32, 50676 Köln
      Telefon: 0221 – 67770055
      Fax: 0221 - 6777 005-9
      E-Mail: widerruf@anwalt-kg.de

      mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
      Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

      Folgen des Widerrufs:
      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
      sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
      dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
      Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

      Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts:
      Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
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