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  • Ihr Mandat in Sachen - Coachingvertrag -


  • Bitte füllen das nachfolgende Formular vollständig und sorgfältig aus. Dies ermöglicht uns eine schnelle Bearbeitung Ihres Falles und erhöht Ihre Chancen einer Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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  • Ergänzende Angaben zur Rechtsschutzversicherung

    Bitte ergänzen Sie die Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung, welche Sie uns während des Telefonats nicht durchgeben konnten.
  • TT Punkt MM Punkt JJJJ
  • Dies ist etwa bei Ehepartnern oft der Fall
  • Dies ist nur relevant, wenn Sie den Coaching-Vertrag vor Ihrer aktuellen Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben (Bsp.: 1.4.2023 aktueller RSV-Vertrag, 24.12.2022 Coaching-Vertrag)
  • Angaben zur 2. Rechtsschutzversicherung

  • TT Punkt MM Punkt JJJJ

  • Angaben zum Online-Coaching-Vertrag

  • Sie können den Namen des Coaches oder des Unternehmens eintragen. Sollten Sie Verträge mit mehreren Coaches abgeschlossen haben, geben Sie gerne alle an, wir schauen dann, ob wir es in einem Verfahren abwickeln können oder in mehreren. Wenn Sie einen Vertrag oder eine Rechnung haben, schauen Sie am besten zunächst wer dort der Aussteller ist. In den meisten Fällen, handelt es sich dabei um die richtige Gegenseite.
  • Wenn Sie es nicht mehr genau wissen, können Sie gern einen ungefähren Wert angeben.
    TT Punkt MM Punkt JJJJ
  • Bitte nicht auf- oder abrunden, sondern die genaue Summe! Ohne etwaige Zinsen!
  • Bitte runden Sie hier nicht, wir brauchen die genaue Angabe, um das Geld bei der Gegenseite einzufordern.
  • Wenn Sie Zahlungen an mehr als einen Empfänger geleistet haben, schreiben Sie uns hier bitte auf, wie viel Sie an wen bezahlt haben. Wenn dies nicht der Fall ist, schreiben Sie gerne einfach "Nein" in das Feld. Für die korrekte Rückforderungssumme ist diese Angabe erforderlich.
  • Umfasst wäre auch ein Klein- oder Nebengewerbe. Ob Sie Gewinne erzielen, ist nicht relevant. Wenn Sie sich den Bereich nur mal anschauen wollten, wäre die richtige Antwort "Nein"
  • Bitte machen Sie eine ungefähre Angabe, aber versuchen Sie, sich möglichst genau zu erinnern. Wir brauchen diese Angabe zur Berechnung eines Wucherpreises
  • WICHTIG: Sollte dies aus Ihren Vertragsunterlagen hervorgehen, benötigen wir hierzu keine Informationen.
  • In welcher Form sollten die Coaching-Inhalte vermittelt werden?
  • (Videos, Skripte, Unterlagen etc.)
  • (WhatsApp, Telegram, Facebook, E-Mail)
  • (1:1 mit einem Coach)
  • (Gruppencall)
  • In welcher Form wurden die Coaching-Inhalte tatsächlich vermittelt?
  • (Videos, Skripte, Unterlagen etc.)
  • (WhatsApp, Telegram, Facebook, E-Mail)
  • (1:1 mit einem Coach)
  • (Gruppencall)
  • Diese Frage ist wichtig für die Entscheidung des rechtlichen Angriffspunktes. Interessant ist für uns das Verhältnis von der Zeit, die Sie mit vorgefertigten Videos oder Selbststudium verbracht haben zu der Zeit, die Sie tatsächlich mit einem Coach in einem Live Call verbracht haben, dazu zählen auch Gruppenanrufe. Wenn es mehr Zeit mit einem Coach war, ist die richtige Antwort "über 50%", ansonsten "unter 50%"
  • Ob dies tatsächlich möglich war oder mit wem ist nicht relevant - wichtig ist, was an dieser Stelle vertraglich vereinbart oder besprochen war. Auch wie der Kontakt gestaltet war, also Rückfragen telefonisch, in einem Live Call, per Mail, in einer Facebook Gruppe oder bei einem Messenger Dienst. Dass es nicht eingetreten ist, können sie bei anderen Fragen im Formular angeben.
  • Wenn Sie keinen Widerruf erklärt haben, können Sie dieses Feld frei lassen.
    TT Punkt MM Punkt JJJJ
  • Der Zugang zum gesamten Videokurs, bestenfalls auch zu aufgezeichneten Video Calls verbessert die Erfolgschancen erheblich, weil wir ganz präzise vortragen können! Für große Datenmengen finden wir eine Möglichkeit zur Übermittlung.
    • WICHTIG: Falls noch nicht geschehen, laden Sie bitte soweit vorhanden Ihren vollständigen Coaching-Vertrag sowie weitere Unterlagen, die damit in Zusammenhang stehen, z.B. E-Mails, schriftliche Messenger-Nachrichten, Rechnungen und Überweisungsnachweise hoch.
  • Datei(en) hier her ziehen oder
    Akzeptierte Datentypen: jpg, gif, png, pdf, jpeg, Max. Dateigröße: 2 GB.
    • Hidden
      TT Punkt MM Punkt JJJJ

    Über das durch unsere Kanzlei erstrittene PKV-Urteil (9 U 138/19) berichtet u.a.:

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