So kommen Sie verlustfrei aus dem Rürup-Vertrag

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Als die Rürup- oder auch Basisrente 2005 als neues Finanzprodukt auf den Markt kam, galt sie trotz einiger Nachteile noch als günstige Möglichkeit der privaten Altersvorsorge.

Doch im Laufe der Jahre entpuppten sich Rürup-Verträge für viele Kunden als echte finanzielle Belastung. Insbesondere, weil das starre Regelwerk keinerlei Anpassung an veränderte Lebensumstände erlaubt.

Heute muss konstatiert werden: Die Kombination aus lebenslanger Vertragsbindung, hohen Kosten und niedriger Rentabilität ist für Versicherte in den allermeisten Fällen äußerst nachteilig. In den Medien wird zunehmend von der „Rürup-Falle“ gesprochen. Und nun frisst die hohe Inflation auch noch die bereits eingezahlten Beiträge auf. Viele Versicherte fragen sich, ob sie mit anderen, flexibleren Finanzprodukten nicht doch besser beraten wären.

Als Kanzlei für Verbraucherschutz haben wir uns intensiv mit dem Thema Rürup-Rente beschäftigt und bieten Betroffenen jetzt einen rechtlichen Weg, möglichst verlustfrei aus ihrem Vertrag zu kommen.

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Rürup-Rente: zunehmend problematisch

Die Rürup-Rente ist für viele Betroffene kein gutes Geschäft gewesen. Denn sie ist mit unterschiedlichen Nachteilen behaftet, die vielen Versicherten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in voller Konsequenz gar nicht bewusst waren. So ist ein Rürup-Vertrag weder kündbar, noch übertragbar. Zudem erlaubt er keine Einmalauszahlung zum Renteneintritt und ist nur begrenzt als Steuervorteil anrechenbar.

Insbesondere die mangelnde Flexibilität und lebenslange Bindung können schnell zu Problemen führen. Vor allem dann, wenn die eigene Lebenssituation sich ändert. Häufig können Selbstständige die ursprünglich kalkulierten Beiträge nicht mehr zahlen, während die Belastungen in voller Höhe weiterlaufen. Die ursprüngliche Altersvorsorge schmilzt so nach und nach dahin.

Doch es gibt für Versicherte Wege, um verlustfrei aus ihren Rürup-Verträgen zu kommen.

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

Dr. Veaceslav Ghendler ist Rechtsanwalt, Gründungsmitglied und Partner von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Gemeinsam mit seinem Anwaltsteam vertritt er seit Jahren erfolgreich die Rechte von Verbrauchern.

So gehen wir vor

Es gibt Wege aus einem Rürup-Vertrag. In vielen Fällen können Versicherte die Bindung ohne finanzielle Nachteile auflösen.

Bei der Rückabwicklung stützen sich unsere Anwälte insbesondere auf zwei Aspekte:

  • Falsche Beratung

    Die Praxis zeigt: Häufig wurden Versicherte beim Abschluss der Police von den Vermittlern nicht korrekt über die spezifischen Nachteile von Rürup aufgeklärt. Beispielsweise über die Anrechnung der Steuervorteile oder über die Bindungsdauer.

    Allein die unzureichende Beratung kann zu einer Rückabwicklung des Vertrages berechtigen. Dies haben inzwischen unterschiedliche Gerichte bestätigt, so etwa das OLG Köln, Urteil vom 26.07.2019 – 20 U 185/18. Hier verurteilte das Gericht den Versicherer zur Rückzahlung von EUR 52.000.

  • Falsche Widerrufsbelehrung

    In vielen Fällen sind die in Rürup-Verträgen enthaltenen Widerrufs- bzw. Widerspruchsbelehrungen falsch. Dies kann unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Rückabwicklung berechtigen. Denn bei einer falschen Widerrufsbelehrung gilt das ewige Widerrufsrecht.

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