P-Konto

Sehr geehrte Anwälte,

ich habe eine Frage zum P-Konto während der Insolvenz.

Was passiert wenn das Limit überzogen wird aber der pfändbare Teil vom AG (zb. bei Corona Prämie, jahressonderzahlung oder Gehaltserhöhung) bereits von der Lohnbuchhaltung abgezogen wurde. Was passiert mit dem Geld was über diese Grenze hinaus geht bei zb 1840 und es gehen aber 2000€ ein nach Abzug der Pfändung? Damit habe ich doch meine schuld getilgt oder wird der Rest einfach einbehalten?

Kommt man an das Geld noch hin und wenn ja wie? Und wie verhalt es sich mit dem Corona Kinderbonus der im Mai jetzt kommt? Brauche ich eine extra Bescheinigung wieder?

LG & vielen vielen Dank!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wenn der Arbeitgeber ohnehin nur unpfändbare Beträge auf das P-Konto einzahlt besteht die Möglichkeit, beim Insolvenzverwalter die Freigabe des P-Kontos zu beantragen. Diese wird häufig erteilt.
    Wird die Freigabe nicht erteilt, sollte gegenüber dem Insolvenzverwalter nachgewiesen werden, dass es sich um unpfändbare Beträge handelt, die den P-Konto-Freibetrag überschreiten.
    Gleiches gilt auch für den Corona-Kinderbonus. Nach unseren Informationen gibt es aber auch Banken, die den Freibetrag hierfür erhöhen, wenn man einfach nur nachweist, dass es sich um die Kindergeld-Bonuszahlung handelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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