P-Konto falsche Anwendung des Freibetrages durch die Bank

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich habe einen Betrag auf meinen P-Konto überwiesen bekommen, der die Pfändungsfreigrenze übersteigt.
Seit 01.12.21 gilt das neue PKoFoG.
Die Zeitspanne für die nicht verbrauchtes Guthaben vor Pfändungen geschützt auf den P-Konto verbleiben kann, wurde auf drei Monate verlängert. § 899 Abs. 2 ZPO.
Die Bank hat nach den zweiten Monat den Restbetrag den Gläubiger überwiesen.
Ich habe reklamiert.
Die Antwort ist eine Frechheit. Wir haben das Geld schon überwiesen an den Gläubiger, Ende.
Ich möchte mein Geld zurück haben, es sind 703 Euro.
Kann ich Ihnen ein Mandat dafür übertragen. Ich wohne in München.
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    Sie befinden sich hier im öffentlichen Forum für allgemeine Fragen, das für jeden Nutzer einsehbar ist. Bitte wenden Sie sich für Rechtsrat im Einzelfall an unser Team unter 0221 6777 00 55 oder koeln@anwalt-kg.de
    Beste Grüße

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