Frage zur Gültigkeit und Konsequenzen einer “verbindlichen Absichtserklärung”

Sehr geehrtes Team, ich habe folgende Frage und schätze es sehr, wenn Sie mir diese beantworten könnten.
Wie rechtsbindend ist eine “verbindliche Absichtserklärung” bzw. womit muss ich rechnen, wenn ich dieser Absicht nicht nachkomme, für den folgenden Fall:
Ein Kollege möchte sich selbstständig machen in einem Zeitraum der nächsten 6 Monate. Ich beabsichtige derzeit, seinem Wunsch und seiner Frage nachzukommen, und bei ihm nach Gründung in ein Angestelltenverhältnis zu treten. Für Investoren benötige er von mir eine unterschriebene “verbindliche Absichtserklärung”.
Womit muss ich rechnen, wenn ich zwischenzeitlich einem anderen derzeitig noch nicht absehbaren Jobangebot nachgehe, und nicht bei ihm, wie derzeit beabsichtigt, anfangen würde. Müsste ich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Freundliche Grüße

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