Privatinsolvenz

Hallo ich wollte mal nachfragen ob ich bei einer Privatinsolvenz die Kontoauszüge und Wohnung zeigen muss. Danke im Voraus

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr K.,

    die genannten Handlungen gehören zu Ihren Obliegenheiten im Insolvenzverfahren und sollten daher vorgenommen werden, um die Restschuldbefreiung nicht zu gefährden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert