Privatkredit

Ich habe meiner Schwester einen Privatkredit gegeben. Dafür habe ich einen Kredit auf meinen Namen aufgenommen, da sie keinen mehr bekam. Sie ist jetzt in der Insolvenz. Seitdem darf sie nicht mehr Geld für die Tilgung des Kredites zahlen. Was ist mit den Zinsen, die ja weiterhin monatlich anfallen? Darf ich ihr die in Rechnung stellen?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Privatinsolvenz. Als Mitarbeiter*in der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei, die auf Insolvenzrecht spezialisiert ist, möchten wir Ihnen gerne weiterhelfen.

    Grundsätzlich gilt in einem Insolvenzverfahren, dass alle Forderungen der Gläubiger*innen gegenüber dem Insolvenzschuldner in das Verfahren mit einbezogen werden. Das bedeutet auch, dass Zinsen auf einen Kredit, den der Insolvenzschuldner aufgenommen hat, um einen anderen Kredit zu bedienen, in das Verfahren einbezogen werden.

    Ob Sie Ihrer Schwester diese Zinsen in Rechnung stellen dürfen, hängt davon ab, welche Vereinbarungen Sie mit Ihrer Schwester getroffen haben. Wenn Sie mit Ihrer Schwester vereinbart haben, dass sie Ihnen die Zinsen monatlich zurückzahlt, obwohl sie insolvent ist, könnte dies als sogenannte “vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung” angesehen werden. In diesem Fall müssten die Zinsen von Ihrer Schwester nicht zurückgezahlt werden und könnten auch nicht von Ihnen eingefordert werden.

    Wir empfehlen Ihnen daher , sich von einem erfahrenen Insolvenzrechtsexperten beraten zu lassen, um eine genaue Beurteilung Ihrer Situation zu erhalten. Unsere Kanzlei bietet hierfür eine kostenfreie Erstberatung an, die Sie gerne unter folgendem Link vereinbaren können: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

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