Prepaid-Kreditkarte

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,

würde ich ein “rechtliches Vergehen” begehen, wenn ich mir mit einem P-Konto mit laufenden Pfändungen eine Auslands-Prepaid-Kreditkarte besorge.

Ich möchte kein Geld unterschlagen! Ich lebe z. Z. von Sozialleitungen und habe sehr früh gelernt, mit wenig Geld auszukommen und ich stelle auch keine hohen Ansprüche (habe weder Fernsehgerät noch Smartphon) Aber ich möchte die Möglichkeit haben, eine Bestellung zu tätigen (z. B. Medikamente, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden), das ist aber nur per Kreditkarte möglich.

Außerdem möchte ich auch eine Privat-Insolvenz beantragen, damit ich auch mal wieder Licht am Horizont sehe.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und finde es großartig, dass Sie dies kostenlos tun wollen – gibt es leider nur noch selten auf unserem Planeten.

Mit freundlichen Grüßen

Edeltraut D.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau D.,

    die Verwendung einer Kreditkarte ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das Privatinsolvenzverfahren birgt viele Erleichterung für Schuldner. Bei korrekter Antragstellung können Sie bereits nach 3 Jahren schuldenfrei sein. Sollten Sie das Honorar nur schwer tragen können, räumen wir Ihnen gerne eine Ratenzahlung ein. Und mit einem Beratungshilfeschein begleiten wir die Stellung eines Privatinsolvenzantrags kostenfrei. Gerne können Sie sich das Ganze auch im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung am Telefon (0221 6777 00 55) erklären lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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