Restschuldbefreiung 5 Jahre

Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Insolvenz läuft Ende Mai aus.
Überraschenderweise machte mich meine Treuhänderin darauf aufmerksam das alle Verfahrenskosten gedeckt sind und sendete
mir sogar ein Vordruck für das Amtsgericht bezüglich der Rsb.
Den tollen Service in allen Ehren hier nun
Mein Anliegen : Insolvenz läuft sehr gut,keine Pfändung, keine Verstöße gegen die Obliegenheiten.Wer entscheidet über die Rsb? Amtsgericht,Treuhänder, Gläubiger….
Kann da noch was schief gehen?
Mit besten Grüßen
Bleiben Sie gesund

3 Kommentare
  1. H. J.  P.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Habe zum 02.05.2021 meine Rest schuld Befreiung erhalten.
    Heute meinen Renten bescheid zum 01.07.2021
    Darin geht hervor das vom meiner Renten ab 01.07.2021 40,15 an die Insolvenzverwalterin geht.
    Im Mai wurden noch 91.99 gepfändet.
    Aus der RSB geht nicht heraus das irgendwelche Forderungen noch bestehen.
    Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Treuhandschaft unterliegenden Vermögens wert
    In Höhe von 2.849,93 auszugeben.
    Ist die Pfändung nun noch rechtskräftig und was kann ich nun. Tun
    Vielen dank im vor raus
    I

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau P.,

      ich würde Ihnen empfehlen, beim Insolvenzgericht freundlich nachzufragen, weshalb Ihnen nach der Restschuldbefreiung ein Teil der Rente gepfändet wird. Ohne Akteneinsicht kann ich nur Mutmaßungen anstellen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr S.,

    es entscheidet über die Restschuldbefreiung einzig und allein das Insolvenzgericht. Treuhänder und Gläubiger können durch Anträge Einfluss auf die Entscheidungsfindung nehmen. Im Artikel Wie funktioniert die Restschuldbefreiung? erfahren Sie Näheres.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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