Restguthaben bei unbezifferter Freigabe

Hallo,
eine Bekannte von mir befindet sich seit Anfang August im Insolvenzverfahren. Ihr Lohn wird beim Arbeitgeber gepfändet, d.h. es gehen nur die unpfändbaren Lohnanteile auf ihrem P-Konto ein.
Sie hat jetzt einen unbezifferten Freigabeantrag für dieses Konto gestellt, da der Betrag höher ist als der Freibetrag und durch Nachtschichtzuschläge auch in der Höhe schwankt.
Wird der Antrag genehmigt, stellt sich mir die Frage, ob zum Monatsende verbleibendes Restguthaben in Zukunft trotzdem vom Insolvenzverwalter gepfändet wird? Oder sollte man das Konto immer leer machen?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr M.,

    grundsätzlich ist es so, das auf dem Konto befindliches Guthaben mehr oder minder rasch als “angespartes Vermögen” gewertet werden könnte. M.a.W.: Über nicht verfügtes Vermögen schwebt die Gefahr der Pfändung durch den Insolvenzverwalter.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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