Abfindung Wohlverhaltensphase Nachtrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vielen Dank für Ihre schnelle und sehr hilfreiche Antwort, auf meine Ursprüngliche Frage, die ich zur Einordnung nochmal unten bei geschrieben habe.

Ich habe noch eine Nachfrage dazu. Das Budget welches im Abfindungsprogramm vergeben wird ist begrenzt und dementsprechend könnte man wenn ich bis Mai warte, nur hoffen, das noch Budget verfügbar ist, natürlich wäre es aber auch mehr als ärgerlich wenn so kurz vor Ende noch die Abfindung gepfändet werden würde.

Daher nur 1 abschließende Frage, wenn ich mein Interesse jetzt bekunde an einer Abfindung verbunden mit einem Verlassen der Firma im Juli oder August und ich den Aufhebungsvertrag dann im Februar vorgelegt bekomme zur Unterschrift, die Unterschrift aber erst nach Ende der Wohlverhaltensphase leiste, wäre das dann rechtlich in Ordnung, weil der Auftrag zwar noch in der Wohlverhaltensphase gestartet wurde um sich die Abfindung zu sichern, aber meine Unterschrift erst nach der Wohlverhaltensphase geleistet wurde und ich den Vertrag auch erst dann abschicken würde zur Personalabteilung. Wäre das in Ordnung rein rechtlich gesehen, wenn der Arbeitgeber sich darauf einlässt ?

Viele Grüße und ich hoffe wirklich das Sie mir das noch beantworten können

Loui

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine kurze Frage und hoffe, das Sie mir weiterhelfen können.

Und zwar ist meine Restschuldbefreiung im Mai diesen Jahres abgeschlossen.
Mein Arbeitgeber bietet derzeit für Mitarbeiter ein Abfindungsprogramm an. Es besteht die Möglichkeit jetzt einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen und das Unternehmen im Juli bzw… August also nach der Restschuldbefreiung zu verlassen. Steht mir die Abfindung komplett zu, wenn ich den Aufhebungsvertrag jetzt unterzeichne, aber erst im Juli oder August das Unternehmen verlasse ? Die Abfindung würde natürlich auch dann erst gezahlt werden. Nachdem was ich hier zu dem Thema gelesen habe, müsste das doch so ein oder ? Weil ich das Unternehmen erst gute 2-3 Monate nach der Restschuldbefreiung verlassen würde und dann auch die Abfindung erst gezahlt wird. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten. Beste Grüße Loui

4 Kommentare
  1. Loui
    says:

    Guten Tag Herr Kraus,

    Könnten Sie mir denn vielleicht noch sagen, welche Aussage jetzt zutreffend ist für meine Situation ?

    Viele Grüße

    Loui

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wenn der Aufhebungsvertrag einen Tag nach Ende der Abtretungsfrist unterzeichnet wird, so fällt der Anspruch nicht mehr in die Insolvenzmasse (§ 287 Abs. 2 InsO). Wenn sich die “Verhandlungen” so lange hinziehen, kann daraus meines Erachtens nicht ein früheres Entstehen des Anspruchs oder eine absichtliche Benachteiligung der Gläubiger konstruiert werden. Der Aufhebungsvertrag kann nur schriftlich geschlossen werden, daher wäre eine vorherige mündliche Einigung rechtlich bedeutungslos.
    Bitte beachten Sie, dass es sich um eine unverbindliche Einschätzung handelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    • Loui
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      nochmals Vielen Dank für Ihre schnelle und sehr hilfreiche Rückmeldung.
      Bevor ich nächste Woche meinen Vorgesetzten anspreche zum Starten, nur nochmal zum genauen Verständnis für mich das ich jetzt keinen Formfehler mache.

      Wenn ich nächste Woche mein Okay gebe wird im System automatisch ein Auftrag erzeugt und die Personalabteilung wird dann mit Datum vermutlich vom Februar oder März je nachdem wie schnell diese sind, den Aufhebungsvertrag anfertigen. Datum auf dem Aufhebungsvertrag und Unterschrift vom Arbeitgeber wird dann darauf mit Februar oder März stehen. Austrittsdatum dann Juli oder August. Meine Unterschrift werde ich dann allerdings erst im Mai. also einen Tag nach Beendigung des Verfahrens leisten natürlich auch mit Datum von mir dann im Mai. Den Vertrag werde ich auch erst dann im Mai an die Personalabteilung abschicken. Ist das rechtlich dann so okay, weil der Arbeitgeber zwar schon im Februar oder März unterschrieben hat, ich aber erst im Mai einen Tag nach Beendigung des Verfahrens. Ich habe das auch schon erfragt, den Vertrag dann erst zurück zu schicken wäre okay. Wäre das rechtlich dann okay, sodass meine Abfindung nicht mehr unter die Pfändung fällt ?
      Im FAQ dazu steht, der Anspruch auf Abfindung entsteht im Moment meiner Unterschrift nicht der Unterschrift des Arbeitgebers.

      Ich wäre sehr sehr dankbar, wenn Sie mir das noch sagen könnten, denn dann habe ich wirklich eine gute Grundlage auf der ich aufbauen kann.

      Viele Grüße

      Loui

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        der Abfindungsanspruch entsteht, sofern nichts anderes vereinbart ist, ohnehin erst mit Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis, also in Ihrem Fall nach Ende der Abtretungsfrist.
        Somit sehe ich bei dem von Ihnen geplanten Vorgehen keine Pfändbarkeit der Abfindung.
        Bitte beachten Sie, dass es sich um eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung handelt.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert