Abfindung Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine kurze Frage und hoffe, das Sie mir weiterhelfen können.

Und zwar ist meine Restschuldbefreiung im Mai diesen Jahres abgeschlossen.
Mein Arbeitgeber bietet derzeit für Mitarbeiter ein Abfindungsprogramm an. Es besteht die Möglichkeit jetzt einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen und das Unternehmen im Juli bzw… August also nach der Restschuldbefreiung zu verlassen. Steht mir die Abfindung komplett zu, wenn ich den Aufhebungsvertrag jetzt unterzeichne, aber erst im Juli oder August das Unternehmen verlasse ? Die Abfindung würde natürlich auch dann erst gezahlt werden. Nachdem was ich hier zu dem Thema gelesen habe, müsste das doch so ein oder ? Weil ich das Unternehmen erst gute 2-3 Monate nach der Restschuldbefreiung verlassen würde und dann auch die Abfindung erst gezahlt wird. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten. Beste Grüße Loui

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    leider ist es so, dass der Abfindungsanspruch in dem Moment entsteht, wo Sie den Vertrag unterschreiben. Wenn dieser Zeitpunkt noch in der Wohlverhaltensperiode liegt, so wäre die Abfindungszahlung noch pfändbar, selbst wenn die eigentliche Auszahlung erst nach Ende der Insolvenz erfolgt. Es kommt darauf an, wann die Unterschrift erfolgt ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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