Wohlverhaltensperiode

Schönen guten Tag!
Aktuell befinde ich mich in der Wohlverhaltensperiode (InSo Verfahren wurde 12/2016 eröffnet) , aufgrund einer absolvierten Umschulung erhalte ich eine Weiterbildungsprämie von der Agentur für Arbeit in Höhe von 1500€. Ist diese Prämie an den Insolvenzverwalter abzuführen und wenn ja, in welcher Höhe?

Zudem würde mich interessieren, ob der Insolvenzverwalter wirklich dazu verpflichtet ist meinen zukünftigen Arbeitgeber anzuschreiben und von ihm das pfändbare Einkommen einzufordern? Der Bitte darauf zu verzichten und mich das pfändbare Einkommen abzuführen zu lassen wurde mir abgeschlagen, mit der Begründung ” er wäre sonst Schadensersatzpflichtig wenn er den AG nicht informiere”. Befürchte mein neuer AG könnte mich aufgrunddessen kündigen, da Geldflusszugriff Bestandteil der Tätigkeit ist.

Vielen Dank und herzliche Grüße !

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Bildungsprämie ist wie Arbeitseinkommen pfändbar, normalerweise in dem Monat, in dem sie ausgezahlt wird. Evtl kann man die Prämie auch gleichmäßig auf die Monate aufteilen, während denen die Maßnahme läuft, auf die sie sich bezieht.

    Es ist der “Normalfall”, dass der Insolvenzverwalter den Arbeitgeber kontaktiert, aber er ist dazu nicht verpflichtet. Sie können argumentieren, dass Ihr Arbeitsplatz stark gefährdet wäre, da unter Umständen das Vertrauen des Arbeitgebers nicht mehr gegeben ist, wenn er davon erfährt, vor allem da in der Probezeit nur eine zweiwöchige Kündigungsfrist besteht.
    Unter diesen Umständen könnte sich der Insolvenzverwalter auf eine Regelung einlassen, dass Sie selbst den pfändbaren Betrag abführen – Der Insolvenzverwalter kann dies ja auch anhand der Gehaltsabrechnung und der Kontoauszüge kontrollieren. Er wäre nur dann Schadensersatzpflichtig, wenn letztendlich zu wenig in der Insolvenzmasse landen würde. Und es ist in seinem Interesse, dass Sie weiter arbeiten.
    Der Insolvenzverwalter ist aber nicht zur Zustimmung verpflichtet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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