Abfindungsfrage zum Ende der Restschuldbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine kurze zum Thema Abfindung zum Ende in der Restschuldbefreiung.

Und zwar geht es um folgendes:

Ende Mai endet mein Restschuldbefreiungsverfahren meiner Insolvenz.

Mein Arbeitgeber bietet ein befristetes Abfindungsprogramm an.
Das Abfindungsprogramm läuft zwar Offiziell noch bis Sommer allerdings steht nur ein begrenztes Budget zur Verfügung weswegen es wahrscheinlich ist, das das Geld weg ist wenn ich mich erst im Mai melde. Deswegen ist die Frage auch nur folgende.

Wie muss ich nun vorgehen, damit mir von der Abfindung nicht im Nachhinein noch etwas gepfändet wird, das Unternehmen verlasse ich in jedem Fall erst nach der Restschuldbefreiung wahrscheinlich zwischen Juli und September, also weit nach der Restschuldbefreiung ?

Folgende 2 Möglichkeiten sind mir dazu eingefallen vorzugehen um die Abfindung zu erhalten und zu schützen:

1. Mein Interesse bekunden und den Abfindungsvertrag sofort unterschreiben, vor Mai und als Austrittsdatum z.B. den 31.07. (also weit nach der Insolvenz) wählen.
(nach meinen Recherchen entsteht der Abfindungsanspruch ab Moment meiner Unterschrift und dementsprechend könnte gepfändet werden) wobei man da natürlich schauen müsste, ob das irgendwie rauskommen kann, weil die Pfändung die bei meinem Arbeitgeber ja liegt, dann schon gelöscht wurde.

2. Möglichkeit und das müsste auch die sein, die glaube ich funktioniert.
Ich bekunde mein Interesse an der Abfindung, wähle als Austrittstermin dann den 30.08 oder 30.09 (extra weiter nach hinten, damit alles etwas langsamer läuft wegen der Zeit) ich bekomme dann den Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber unterschrieben zugeschickt vermutlich irgendwo im März oder April, ich selber unterschreibe allerdings erst nach der Restschuldbefreiung und sende den unterschrieben Vertrag auch erst dann zurück. Ich habe das in Erfahrung bringen können, das ich mir solange damit Zeit lassen kann. Da wäre lediglich die Überlegung, das der Vertrag selber ja in der Restschuldbefreiung erstellt wird mit einem Datum irgendwo im März oder April, meine Unterschrift aber eben erst später darunter kommt.

In beiden Varianten hätte ich mir die Abfindung gesichert weil der Auftrag eben sofort im System steht (Datum allerdings in dem Verfahren noch wo der Auftrag gestartet wird) und dementsprechend das Geld reserviert wird für mich. Lediglich die Vorgehensweise ist etwas anders. In den FAQ zum Abfindungsprogramm steht drin, das der Anspruch auf Abfindung im Moment meiner Unterschrift besteht. Und soweit ich das durch eigene Recherchen rausgefunden habe, ist die einzige Frage, ab wann entsteht der Anspruch auf Abfindung entscheidend für eine mögliche Pfändung.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir dies beantworten können.

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