Kontopfändung trotz Wohlverhaltensphase.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin so ziemlich am Ende der Wohlverhaltensphase und warte eigentlich nur noch auf den Beschluß des Gericht. Nun habe ich bedingt durch Rückzahlung einer Kaution erfahren, das immer noch eine Kontpfändung von Seiten des Finanzamt besteht und die Bank die Kaution zurückhält bis die Pfändung aufgehoben ist. Von Seiten der Insolvenzverwalterin kann ich über die Kaution verfügen. Die Bank hat nachdem ich das Schreiben der Insolvenzverwalterin vorgelegt habe dort Rücksprache gehalten . Die Insolvenzverwalterin hatt darauf hin das Finanzamt angeschrieben und erhielt die Rückmeldung das die Aufhebung möglich ist, wenn es zu einer Pfandverstrickung gekommen ist. Was ist da zu tun ? Bedanke mich schon voraus über einen Hinweis oder Antwort.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich sollten Sie mit dem pfändenden Gläubiger, also dem Finanzamt Rücksprache halten bzw. dieses dazu bewegen, die Pfändung aufzuheben. Einige Gläubiger sind erst nach erteilter Restschuldbefreiung dazu bereit. Spätestens dann ist der Gläubiger dazu verpflichtet. Sollte sich der Gläubiger weigern, können Sie eine Vollstreckungsabwehrklage erheben.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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