Anrechnung Unterhalt Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem:
Ich lebe mit meinen 19 und 18 Jahre alten Töchtern in einem Haushalt. Beide gehen noch in die Schule. Mein Sohn ist 27 und studiert. Mein Sohn bekommt seit mehreren Jahren Bafög. Bisher war es immer so, dass ich ihm keinen Unterhalt zahlen konnte, da mein Gehalt laut Berechnung gerade für meine Töchter und mich reichte. Seit nun auch meine zweite Tochter im Mai 18 geworden ist, sieht dies anders aus. Warum auch immer, die Behörden gehen davon aus, dass volljährige Kinder weniger „kosten“. So kam bei der aktuellen Bafög-Berechnung heraus, dass ich an meinen Sohn kapp 70 Euro im Monat zahlen muss, obwohl ich keinen Pfennig mehr verdiene.
Bisher wurden in meiner Privatinsolvenz zwei Unterhaltspflichtige Personen berücksichtigt. Müssen es dann ab jetzt nicht durch meinen Sohn drei Personen sein, die berücksichtigt werden müssen?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    grundsätzlich werden bei der Pfändung alle Kinder berücksichtigt, die unterhaltsberechtigt und -bedürftig sind. Bei Kindern ist dies grundsätzlich bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung der Fall.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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