Außergerichtliche Schuldenregulierung

Wenn alle Gläubiger dem Plan zugestimmt haben und vorhandenes Geld, das z.B. im Zuge einer Treuhandvereinbarung von dritter Seite zur Verfügung gestellt wurde zur Erfüllung des Plans an die Gläubiger ausgekehrt wurde – besteht danach noch eine (sozusagen nachgelagerte) Wohlverhaltensphase, in welcher der pfändbare Teil des Einkommens sowie jede andere Einnahme (z.B. Lottogewinn) per quota an die Gläubiger ausgekehrt werden muss?

4 Kommentare
  1. Bärbel K.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,ich habe aus einer Selbstständigkeit bei der AOK Schulden von 30000 € ich bin seit 2015 Rentnerin jetzt will diese meine Rente um 50% kürzen ich habe bereits eine Anwaltskanzlei für Sozilrecht eingeschaltet diese hat kein Ergebnis erzielt was akzeptabel ist die AOK hat angeboten 350 € und eine Bürgschaft meines Mannes der als mein Erbe weiter zahlen muss.
    Meiner Meinung nach gilt hier das die Pfändungsfreigrenze gilt und es nur mich betrifft,auch wird hier die Rente meines Mannes mir hinzugerechnet. Ich bin sehr unglücklich das ich in der Sache keine Klarheit finde.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bärbel Kabus

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Kabus,

      gerne biete ich Ihnen ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch zur genaueren Erörterung an. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  2. Tim B.
    says:

    Guten Tag, Herr Kraus,
    und vielen Dank für die prompte Antwort.
    Ich werde gerne demnächst auf Sie zukommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Tim Bossert

  3. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Bossert,

    vielen Dank für diese Frage. Das hängt von den Regelungen in der Vereinbarung ab, die mit den Gläubigern und Ihnen getroffen werden. Wir verhandeln in der Regel in der Weise, dass durch die Zahlung der Raten oder Einmalzahlung keine weiteren Zahlungen an die Gläubiger geleistet werden müssen – insbesondere dann, wenn erwartet wird, dass in Zukunft ein Gewinn realisiert werden kann oder eine Beförderung im Job ansteht.

    Gerne können wir Sie weitergehend zu Ihrer individuellen Situation bearten. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen telefonischen Beratungstermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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