Regelinsolvenz und damit 3 Jahre selbstständig.Betrieb wurde damals freigegeben.

Guten Tag die Herren,
besteht die Möglichkeit das ich aus meiner Selbstständigkeit in der Regelinsolvenz raus gehe,und in eine Festanstellung von 25 Std. die Woche wechsle, und gleichzeitig ein Kleingewerbe betreibe wo ich noch nicht weiß was das finanziell ergeben wird.?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich können Sie in der Regelinsolvenz ihre Tätigkeit jederzeit einstellen und sich eine nichtselbstständige Tätigkeit suchen. Sie sollten dabei jedoch beachten, dass Sie der Erwerbsobliegenheit genügen müssen, § 287b InsO. Demnach sind Sie verpflichtet, sich eine Beschäftigung in Vollzeit zu suchen.

    Wenn Sie nebenbei einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen müssen, dürfen Sie die Gläubiger nicht schlechter stellen, wie im Falle einer Vollzeitbeschäftigung als unselbstständiger Arbeitnehmer. Sie sollten demnach durch die selbstständige Tätigkeit in der Lage sein, einen gewissen Betrag an den Insolvenzverwalter zahlen zu können. Ich empfehle Ihnen den Umstand mit dem Insolvenzverwalter zu besprechen – es droht sonst die Versagung der Restschuldbefreiung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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