Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan mit festgesetzten Raten über eine Laufzeit von 6 Jahren. Nun meine Frage: Darf ich, wenn es mir möglich ist, eine festgesetzte Rate auch erhöhen, um schneller meine Schulden bezahlen zu können oder ist dann der Vergleich hinfällig?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte Frau Schumacher,
vielen Dank für Ihren Frage. Das hängt von der individuellen Vereinbarung zum Schuldenbereinigungsplan ab. Für gewöhnlich bedarf es einer Klausel im Vertrag, die Sie berechtigt, höhere Raten zu zahlen, um früher den vereinbarten Endbetrag aufzubringen. Wenn eine solche Klausel fehlt, werden die Gläubiger vermutlich darauf bestehen, dass Sie die Laufzeit und die Höhe der Raten gemäß der Vereinbarung einhalten. Man könnte versuchen mit den Gläubigern eine neue Vereinbarung zu verhandeln, die schriftlich fixiert, dass Sie höhere Raten zahlen können und im Gegenzug früher schuldenfrei sind.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt