Unterhaltsberechntigte Ehefrau

Guten Tag,
ich habe nach Insolvenzeröffnung geheiratet. Mein Insolvenzverwalter verlangt nun eine Lohnabrechnung meiner Ehefrau um festzustellen, ob sie unterhaltsberechtigt ist. Was hat das Gehalt meiner Frau damit zu tun? Auch lebt mein Stiefsohn (leiblicher Sohn meiner Ehefrau) in unserem Haushalt und befindet sich noch in der Ausbildung . Wird dieser bei der Berechnung auch berücksichtigt ?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre Frau Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt ist. Das würde dazu führen, dass Ihr pfändungsfreies Einkommen, also der Teil der Ihnen verbleibt, höher ist. Im Ergebnis haben Sie mehr Geld zur Verfügung. Dazu müsste Ihre Frau ein Einkommen unter 800 Euro monatlich zur Verfügung haben. Daher kann eine Prüfung des Einkommens Ihrer Frau für Sie vorteilhaft sein.

    Wenn Sie den Sohn Ihrer Frau adoptiert haben, dann könnte er Ihnen ebenfalls unterhaltsberechtigt sein. Darüber hinaus müssten noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit der unpfändbare Teil Ihres Einkommen auch bezüglich dieser Unterhaltspflicht angehoben wird.

    Bezüglich dieser Thematik möchte ich Ihnen den folgenden Artikel zur Lektüre empfehlen: https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/unterhaltspflichten-warum-sind-wichtig/

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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