Außergerichtlicher Vergleich

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich habe insgesamt 34000€ Schulden.
Ich habe 1394 € netto und 2 Unterhaltspflichtige Kinder 12 und 17 J.
Was ist davon Pfändbar?
Ich strebe einen aussergerichtlichen Vergleich an für alle Schuldner ..Anzahl:7 an.
Ich könnte 12000 € ,hätte ich damit Erfolgsaussichten.

MfG M Reichert

4 Kommentare
  1. Michael L.
    says:

    Sehr geehrte Herren,
    ich habe ca. 15.000 Euro Schulden und bin Arbeitslos und auf Jobsuche

  2. Michael L.
    says:

    Ich habe ca. 15.000 Euro Schulden bin zur Zeit Arbeitslos und auf Job suche
    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Last

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      für den außergerichtlichen Vergleich ist die Zustimmung der Gläubiger erforderlich. Hierfür sollte den Gläubigern ein Rückzahlbetrag von mindestens 20 % der Schulden angeboten werden. Möglicherweise haben die Gläubiger Verständnis für Ihre Situation und gehen auf ein niedrigeres Angebot ein, ansonsten ist die Privatinsolvenz für Sie die richtige Lösung.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  3. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Reichert,

    grundsätzlich wäre, ihren Angaben nach, in einer möglichen Insolvenz Nichts von Ihrem Nettoeinkommen pfändbar.
    Ob ein außergerichtlicher Vergleich Erfolgsaussichten hat, hängt von mehreren Faktoren ab.

    Für eine genauere Bestimmung Ihres Falles, können Sie gerne einen kostenfreien telefonischen Termin mit uns vereinbaren.

    Gerne können Sie sich zur Terminvereinbarung auch an unser Sekretariat unter 0221 – 6777 005-0 wenden oder uns via E-Mail (info@anwalt-kg.de) Terminwünsche übersenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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