Hallo,
Ist es möglich einem Nebenverdienst während der Privatinsolvenz nachzugehen?
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2017-10-03 10:09:242017-10-03 10:09:24Nebentätigkeit 450€ Basis während der Privatinsolvenz
1Antwort
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich ist es möglich in einer Insolvenz einer solchen Tätigkeit nachzugehen.
Fraglich ist, ob dieser Nebenverdienst über Ihre individuelle Pfändungsgrenze geht und folglich teilweise oder ganz pfändbar wäre.
Für eine genauere Bestimmung Ihres Falles, können Sie gerne einen kostenfreien telefonischen Termin mit uns vereinbaren.
Gerne können Sie sich zur Terminvereinbarung auch an unser Sekretariat unter 0221 – 6777 005-0 wenden oder uns via E-Mail (info@anwalt-kg.de) Terminwünsche übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich ist es möglich in einer Insolvenz einer solchen Tätigkeit nachzugehen.
Fraglich ist, ob dieser Nebenverdienst über Ihre individuelle Pfändungsgrenze geht und folglich teilweise oder ganz pfändbar wäre.
Für eine genauere Bestimmung Ihres Falles, können Sie gerne einen kostenfreien telefonischen Termin mit uns vereinbaren.
Gerne können Sie sich zur Terminvereinbarung auch an unser Sekretariat unter 0221 – 6777 005-0 wenden oder uns via E-Mail (info@anwalt-kg.de) Terminwünsche übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt