Gerichtlicher Vergleich

Hallo,
Ende Mai habe ich einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen müssen, nachdem ein außergerichtlicher Vergleich nicht zustande kam. Nun hat ein gerichtlicher Vergleich eine Kopf- und Summenmehrheit ergeben (99,65% der Summe und 87,50% der Gläubiger). Dennoch hat meine Anwältin einen neuen Plan an das Gericht verschickt, wie ich aus meiner Post sehen kann. Ist das nicht falsch ? Welche Gründe gibt es für ein solches Vorgehen überhaupt? Besteht nicht die Gefahr, dass die Gläubiger dann ablehnen, wenn immer wieder neue Pläne aufgestellt werden ? Die Summe der Zustimmungen beträgt über 50.000 Euro im Vergleich zu den Ablehnungen von 100 Euro. Könnten Sie mir erklären, warum man in diesem Fall überhaupt noch einen neuen Plan aufstellt ?

Mit freundlichen Grüßen
Anjuta

4 Kommentare
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich dürfen Sie keine Vermögenswerte der Insolvenzmasse entziehen, weil der Insolvenzverwalter den Wert des Vermögensgegenstand der Masse zuführen muss. Sollte das Klavier wie hier vorliegend bei Ihnen ein sehr geringen Wert haben, ist es Ihnen nicht zuzumuten beide Klaviere in Ihrer Wohnung zu belassen. Sie müssten dann nur die Angelegenheit dem Insolvenzverwalter erklären, sollte er das zur Sprache bringen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

  2. Anjuta
    says:

    Ich habe noch eine Frage. Ich spiele Klavier, habe früher Musik studiert. Mittlerweile ist Musik nur noch ein Hobby. Ich besitze ein altes und nicht mehr wertvolles Klavier, welches ich für 100 Euro gebraucht gekauft habe. Es ist im Insolvenzantrag als mein Vermögen angegeben :)
    Da es sich immer wieder verstimmt, hat mein Lehrer mir angeboten, mir ein Leihinstrument zur Verfügung zu stellen. Dazu müsste mein altes Klavier aber weg.
    Sehe ich es richtig, dass ich dieses Klavier dann in den Keller bringen muss, statt zum Müll, da ich ansonsten in die Insolvenzmasse eingreife?
    Oder muss ich in meiner kleinen Wohnung nun zwei Klaviere stellen?
    Die Musik gibt uns Halt in dieser nicht enden wollenden schlimmen Situation. Was soll ich tun?

  3. Anjuta
    says:

    Vielen Dank. Erstaunlicherweise hat nun ein Gläubiger, der bereits im Insolvenzantrag berücksichtigt wurde, eine Pfändung durch das Amtsgericht veranlasst.
    Meiner Meinung nach ist dies doch unzulässig. Für mich bedeutet das Ärger mit der Bank, vorübergehende Kontosperre, kein Geld zur Versorgung meiner beiden Kinder. Ich bin alleinerziehend. Wird das Konto auch gesperrt wenn es bereits ein P-Konto ist?
    Warum dürfen die Gläubiger das tun? Ich liege doch bereits am Boden.
    Mit freundlichen Grüßen

  4. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich empfiehlt es sich den gleichen Plan einzureichen. Grund für eine Abänderung könnte eine Änderung der Forderungshöhe sein. Weiter Gründe könnten beispielsweise in der länge der Zeiträume liegen. Um einen genauen Grund für die Vorgehensweise zu erfahren, empfehle ich das Gespräch mit Ihrem Anwalt zu suchen.

    Mit besten Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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