Bestand der Vergleichsvereinbarung bei veränderter (verbesserter) Einkommenssituation

Guten Tag,
ich würde mich über Antwort auf meine Frage freuen.
2017 habe ich mit Hilfe einer Beratungsstelle einen außergerichtlichen Vergleich mit mehreren Gläubigern geschlossen, den ich in Raten zahle. Nun hat sich – glücklicherweise – meine Einkommenssituation schneller verbessert als ich dachte infolge einer Ausweitung der Arbeitszeiten.
Berührt das den Vergleich in irgendeiner Weise? Oder hat die Vereinbarung Bestand unabhängig davon, ob ich nun mehr oder weniger verdiene als zum Zeitpunkt der Absprachen?
Muss ich dies mitteilen? Ist zu erwarten, dass Gläubiger zum Schluss, am Ende der Vergleichslaufzeit ehe die Restschulden endgültig erlassen werden, noch einmal die Einkommenssituation prüfen wollen …

Ich bedanke mich schon einmal für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    bedauerlicherweise kann Ihre Frage in diesem Rahmen nicht beantwortet werden. Ein außergerichtlicher Vergleich sieht zwischen den Parteien einen Vertrag vor, der die Bedingungen des Vergleichs im Detail regelt. Sie sollten daher diesen Vertrag zur Hand nehmen und auf eine entsprechende Klausel hin prüfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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