Löschung gemeinnützige UG ohne Speerjahr

Hallo,

ich habe vor gut 30 Monaten eine guG gegründet. Alleiniger Gesellschafter bin ich. Aus privaten Gründen kann ich seit gut 18 Monaten kaum mehr aktiv sein. Die gUG liegt also brach. Es liegt keine Überschuldugn vor, es gibt keine Gläubiger etc.. Was wären Schritte, die ich gehen müsste, um die gUG schnell zu beenden.

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,
    Sehr geehrter Fragesteller,

    es gibt zwei Wege, um neben der klassischen Liquidation Ihre gUG zu beenden:

    die Auflösung ohne Sperrjahr ohne Vermögenslosigkeitsvermerk und
    die Löschung ohne Sperrjahr wegen Vermögenslosigkeit

    Gerne prüfen wir für Sie die Voraussetzungen für die genannten Wege und veranlassen alles Weitere für Sie. Dabei erstellen wir anhand der von Ihnen bereitgestellten Informationen die Beendigungsunterlagen, führen die Abfrage bei dem Finanzamt durch und wenden uns an das Registergericht.

    Am besten können wir Sie in einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch beraten, um zu klären, ob die Voraussetzungen für eine schnelle und kostengünstige Auflösung bzw. Löschung vorliegen. Rufen Sie uns dazu einfach an oder schicken Sie uns eine Mail mit Ihren Terminwünschen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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