Sperrjahr

Wir lösen unsere UG-Taskcube mit ihrer Hilfe auf, nun habe ich eine einzige Frage noch.

Wir haben Sie beauftragt —>
Ohne Sperjahr.
Und eine Eidenschtatlichen Versicherung abzugeben.

Das bedeutet das ich mein Gewerbe ohne Probleme weiter führen kann ?
Da ich selbständig bin.
Ist das korrekt ?

Vielen Dank für die Hilfe und der ganzen Mühe.

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Taub,

    vielen Dank für Ihre Frage. Die eidesstattliche Versicherung hat keine (negativen) Auswirkungen auf den Betrieb Ihres Gewerbes.

    Sie bezieht sich auf die Angaben zur Vermögenslosigkeit der zu löschenden Gesellschaft und dient der Bestärkung der gemachten Angaben.

    Mit freundlichen Grüßen.

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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