Ende des Insolvenz Verfahrens

Mein Insolvenz Verfahren endet am 15.März 2018 . Wie verhält es sich im Monat März mit dem Anteil den der Insolvenverwalter von meinem Arbeitslohn bekommt ? Ist es anteilig bis zum 15.März oder zählt noch der volle Monat .

2 Kommentare
  1. Stephan P.
    says:

    Danke für die Info, ich werde es mal abwarten was geschieht . Ich habe in meinen Lohnabrechnungen nachgeschaut und für den Monat März 2012 wurde die volle Summe gepfändet und nicht anteilig . Danke für das Angebot und ich werde wenn nötig darauf zurückkommen . Mit freundlichen Grüßen Stephan Plath

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Plath,

    soweit ersichtlich, gibt es zu dieser Frage keine einheitliche Rechtsprechung. Grundsätzlich endet die Abtretungserklärung mit dem Ende des Insolvenzverfahrens. Häufig zieht der Insolvenzverwalter dennoch den vollen pfändbaren Betrag des letzten Monats ein. Dies ist auch davon abhängig, ob im ersten Monat der Privatinsolvenz die erste Pfändung anteilig erfolgt ist. Gerne können wir Sie telefonisch weitergehend beraten und im Fall einer ungerechtfertigten Pfändung durch den Treuhänder nach Ablauf der Abtretungserklärung rechtlich unterstützen. Rufen Sie uns dafür unter der Nummer 069 348 79 040 an.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler

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