Schuldenvergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Schuldenvergleich hätte ich eine Frage. Angenommen es kommt zu einem Schuldenvergleich. Dort wird nun eine monatliche Rate festgelegt, welche ich an meine Gläubiger zahle. In einem oder zwei Jahren nehme ich nun einen neuen Job an, in dem ich etwas mehr verdiene (Verdienst liegt nun über der Pfändungsfreigrenze). Muss ich nun auch den über der Pfändungsfreigrenze liegenden Betrag zusätzlich an meine Gläubiger abführen?
mfg
Thomas B.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr B.,

    grundsätzlich sind die Gläubiger auch an den Zahlungsplan gebunden. Sie tragen das Risiko, dass sich Ihr Gehalt erhöht, welches sich im Gegenzug oftmals darin wiederspiegelt, dass die Gläubiger deutlich mehr verlangen, als in der Insolvenz pfändbar wäre.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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