Einzelunternehmen gründen
Guten Tag,
ich bin daran interessiert, ein Einzelunternehmen zu gründen. Welche Besonderheiten muss ich diesbezüglich aufgrund meiner Minderjährigkeit beachten? Kann ich mein Einzelunternehmen für einen gemeinnützigen Zweck gründen? Auf wie viel Euro belaufen sich die Kosten einer solchen Gründung?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Schreckenberger
Sehr geehrte Frau Schreckenberger,
vielen Dank zunächst für Ihr Interesse an unserer Kanzlei. Grundsätzlich gilt es für die Gründung als beschränkt Geschäftsfähiger zu beachten, dass Rechtshandlungen, die nicht ausschließlich rechtlich vorteilhaft sind, der Einwilligung der Erziehungsberechtigten bedarf (vgl. § 107 BGB).
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist immer auch mit rechtlichen Nachteilen verbunden. Dementsprechend bedarf es gemäß § 112 Abs. 1 S. 1 BGB der Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters, als auch der Genehmigung des zuständigen Familiengerichts. Für die Gründung Ihrer Selbstständigkeit müssen Sie demnach einen Gerichtstermin beim Familiengericht wahrnehmen um die Genehmigung zu erhalten. Sobald diese Genehmigung vorliegt, können Sie jedoch sämtliche Geschäfte des Einzelunternehmens selbstständig vornehmen.
Grundsätzlich können Sie auch als Einzelunternehmerin gemeinnützig tätig sein, jedoch gibt es dazu keine besonderen Rechtsformen oder Vorschriften. Dementsprechend könnte es in diesem Fall sinnvoller sein eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft zu gründen, diese genießt nach dem GmbHG enorme steuerliche Vorteile.
Die Gründung eines Einzelunternehmens mit unserer Begleitung kostet grundsätzlich 290,- € netto.
Bei weiteren Rückfragen können Sie uns gerne zu einem kostenlosen Erstberatungsgespräch anrufen, oder uns eine Email schicken, wir kommen dann auf Sie zurück.
Mit freundlichen Grüßen,
Andre Kraus