Vorfälligkeitszinsen

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor kurzem habe ich einen Artikel gelesen, ich glaube beim Verbraucherschutz-Portal, wo es um ein BGH-Urteil ging.
Dieses Urteil besagte, das Banken Vorfälligkeitszinsen zu hoch bemessen hätten.

Ich habe im September letzten Jahres eine Immobilie verkauft und zwei Darlehen – Immobiliendarlehen und Hypothekendarlehen, um die Grundschuld zu bereinigen, vorzeitig abgelöst. Dadurch wurden mir durch beide Kredite ca. 11.000 EUR in Zins gestellt.

Leider finde ich den passenden Artikel nicht wieder.

Des Weiteren habe ich, angesichts der Pandemie, auch gar nicht getraut, Institutionen zu beauftragen, da ich bei viel kleineren Anliegen schon sehr lange auf Antworten warten musste bzw. noch warte.

Sie schreiben, das der Erstkontakt kostenlos sei.

Ich bin allerdings auch schon in Ihrer Datenbank eingepflegt, hinsichtlich PKV-Urteil des BGH.

Es würde mich sehr freuen, von Ihnen hierzu eine Aussage zu erhalten.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Arends

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Arends,

    vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an unseren weiteren Dienstleistungen.
    Gerne werden wir Ihnen beim nächsten Gespräch über Ihr laufendes Verfahren auch weitere Informationen zum Widerruf von Darlehensverträgen geben. Oder Sie senden bereits jetzt die Vertragsunterlagen, die Sie haben, als Scan oder Foto an kontakt@anwalt-kg.de.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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