Schuldenvergleich GmbH

Guten Tag,

macht es bei einer GmbH, die von der Zahlungsunfähigkeit bedroht ist, überhaupt Sinn einen Schuldenvergleich anzustreben, wenn ca. 2/3 der Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten bestehen, die ihre Forderung über eine Warenkreditversicherung abgesichert haben?

Die Lieferanten bekommen doch bei Insolvenz des Kunden vom Warenkreditversicherer einen höheren Betrag als im Vergleich angeboten werden kann.

Besten Dank im voraus!

MfG
Max Müller

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Müller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Je nach Sicherungsinstrument kann es sein, dass bestimmte Gläubiger in einer Insolvenz besser gestellt werden. Eine solche Besserstellung der Gläubiger gilt es dann in einem außergerichtlichen Vergleich zu beachten bzw. diese Gläubiger ein dem Sicherungsmittel angemessenes Angebot zu machen. Sie sollten sich jedoch bewusst machen, dass währen dieser Verhandlungen häufig bereits Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft vorliegt, und man sich damit einer eventuellen Strafbarkeit nach § 15a InsO aussetzt. Daher sollte ein solcher Vergleich bei Kapitalgesellschaften regelmäßig durch professionelle Berater begleitet werden.

    Gerne können Sie und dazu anrufen und im Rahmen eines kostenlosen telefonischen Erstberatungsgesprächs Ihre Optionen mit uns durchsprechen.

    Mit freundlichen Grüßen
    RA V. Ghendler

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